Kein beglaubigter Handelsregisterauszug. Das Firmendossier fasst öffentliche Register zusammen. Für Bank, Notariat oder Behörde braucht es den beglaubigten Auszug des Kantons: Gebühren und Bestellweg.
Quellen und Lizenzen
| UID-Register (BFS) | Kernmerkmale öffentlich nach UIDG; PublicServices ohne Login. Keine schriftliche Lizenz zur Weiterverwendung gefunden — siehe unten. |
| GLEIF | LEI-Daten, CC0 |
| Eidg. Gebäude- und Wohnungsregister (BFS) | Freie Nutzung, auch kommerziell; Quellenangabe Pflicht (license.pdf des öffentlichen Downloads) |
| Zefix, SHAB | robots.txt schliesst Roboter aus: von Hand gelesen, nie automatisch |
Das UID-Register ist öffentlich, seine Daten sind Tatsachen; die Schweiz kennt kein eigenes Schutzrecht für Datenbanken. Wir lesen eine Firma auf Anfrage und führen keine Listen. Sollte das BFS die Weiterverwendung einschränken, passen wir das Dossier an.