Handelsregisterauszug
Kein beglaubigter Handelsregisterauszug. Das Firmendossier fasst öffentliche Register zusammen. Für Bank, Notariat oder Behörde braucht es den beglaubigten Auszug des Kantons: Gebühren und Bestellweg.

Beglaubigter Handelsregisterauszug: Gebühren der Kantone

Jeder Kanton setzt die Gebühr für den beglaubigten Auszug selbst fest; die frühere Bundesverordnung liess einen Rahmen von 10 bis 120 Franken. Gemessen haben wir 6 von 26 Kantonen — jede Zahl mit ihrer Herkunft.

Kantonbeglaubigter AuszugweitereHerkunftBestellung
Zürich (ZH)CHF 50—offizielle Seite, gelesen am 17.10.2026Porto CHF 1.20 oder 2.50; 1–2 Arbeitstage per Post
Aargau (AG)CHF 40—offizielle Seite, gelesen am 17.10.2026Online-Bestellformular; Apostille beim Ausweiszentrum
St. Gallen (SG)CHF 40jeder weitere CHF 20; mit Apostille CHF 100offizielle Seite, gelesen am 17.10.2026Bestellformular sg.ch
Vaud (VD)CHF 50—offizielles Dokument (ältere Fassung)Online-Zahlung; A-Post innert 3 Arbeitstagen
Genève (GE)CHF 50—offizielles Dokument (ältere Fassung)AGB des Online-Kaufs, Ausgabe 2017
Schwyz (SZ)CHF 45—nur in Suchergebnissen gesehenZustellung mit Rechnung

Die übrigen 20 Kantone: Gebühr beim Handelsregisteramt erfragen. Wir ergänzen die Tabelle, sobald wir die offizielle Seite gelesen haben.

Unbeglaubigt ist der Auszug kostenlos: über Zefix, oder geprüft mit MWST-Status bei uid-ide.

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